Hans Demer zu Blochingen reversiert, daß Gf. Gottfried zu Oettingen und die Reichserbtruchsessen Frobenius und Wilhelm Heinrich für sich selbst und als Vormünder der Reichserbtruchsessen Christoph Marx und Friedrich ihm ein Erblehen zu Blochingen geliehen haben, das vorher Alexander Kern und Baldus Kreb innehatten [Leiheurk. inseriert].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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