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Markgraf Christoph [I.] von Baden belehnt die Vettern Wolf und Gebhard von Neuenstein (Söhne des verstorbenen Hans von Neuenstein, Enkel des verstorbenen Gebhard von Neuenstein) und Hans von Neuenstein (Sohn des verstorbenen Abrecht von Neuenstein), alle vertreten durch Gebhard von Bern, Oberschultheiß zu Zell, mit den Mannlehen, die ehemals Adam von Neuenstein von der Markgrafschaft Baden trug: den Hullershof zu Appenweier etc. [siehe 69 von Neuenstein Nr. 29, 1461 November 26]. Nach einer Abmachung zwischen dem verstorbenen Markgrafen Karl [I.] von Baden und den verstorbenen Abrecht, Gebhard und Melchior von Neuenstein werden diese Lehen gemeinsam verliehen; die Burg Neuenstein ist wieder aufzubauen. Die Belehnung wird wiederholt werden, sobald die Vettern lehnsfähig sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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