Das Gericht zu Breisach entscheidet, dass der Breisacher Bürger Paulus Morser den auf der Mühle des Klosters der Oberrieder im Schwarzwald zu Bötzingen sitzenden Müller durch seinen Fischfang nicht stören, dieser dem Kloster aber wie andere auf klösterlichem Grund und Boden sitzenden Leute dienen soll.