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Markgraf Christoph läßt durch einen nach Marburg abgeordneten Abt des Gotteshauses Gottesaue eine Kaiserliche Citation vom 31. Mai 1480 insinuieren, eine Rechtssprache betreffend gegen den Landgrafen Heinrich von Hessen, Gemahl der Gräfin Anna von Katzenellenbogen [Katzenelnbogen], welcher die von ihrem Großvater herrührende Verlassenschaft sich allein anmaßte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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