Johann Georg Zimmermann, kaiserlicher Hofpfalzgraf (sacri palatii caesarei comes) und Sekretär des Bischofs und Abts von Fulda in Strafsachen (sec...
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2375
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1771-1780
1776 Dezember 30
Ausfertigung, Papier, unbesiegelt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt haec omnia Fulda trigesimo Decembris anno sancti Redemptoris nostri anno millesimo septingentesimo septuagesimo 6to
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg Zimmermann, kaiserlicher Hofpfalzgraf (sacri palatii caesarei comes) und Sekretär des Bischofs und Abts von Fulda in Strafsachen (secretarius in criminalibus), bekundet, dass ihm einst durch den Reichsfreiherrn Johann Hugo von Walderdorff (Ioanne Hugone libero barone de Walderdorff), der mainzischer und trierischer Domkapitular war, das von Kaiser Leopold I. herrührende (familia seniori) Pfalz- und Hofgrafenamt verliehen worden ist, wodurch er das Privileg besitzt, geeignete Personen zu Notaren, amtlichen Schreibern und Richtern zu erheben und in die Gemeinschaft der kaiserlichen Notare zu überführen. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Johann Zimmermann hat auf dessen Bitten hin Matthias Bühnsack, Ratsherr (senatorem) aus Hünfeld, vor den genannten Zeugen zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Johann Zimmermann hat Matthias Bühnsack daraufhin den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber Kaiser Joseph II., dessen Nachfolgern und dem Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein Notarszeichen verliehen. Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind in der für Matthias Bühnsack ausgestellten Urkunde genau geregelt. Ankündigung der Unterfertigung. Ankündigung des großen Notarssiegels Johann Zimmermanns. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johann Georg Zimmermann sacrae palatii / caesarei comes manu propria)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: (Georg Joseph Glüsner / notarius caesareus publicus ad hunc / actum legitime requisitus / testis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ioannes Godefridus / Keyser subsenator / civitatis Fuldae testis / requisitus)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Johann Georg Zimmermann]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg Zimmermann, kaiserlicher Hofpfalzgraf (sacri palatii caesarei comes) und Sekretär des Bischofs und Abts von Fulda in Strafsachen (secretarius in criminalibus), bekundet, dass ihm einst durch den Reichsfreiherrn Johann Hugo von Walderdorff (Ioanne Hugone libero barone de Walderdorff), der mainzischer und trierischer Domkapitular war, das von Kaiser Leopold I. herrührende (familia seniori) Pfalz- und Hofgrafenamt verliehen worden ist, wodurch er das Privileg besitzt, geeignete Personen zu Notaren, amtlichen Schreibern und Richtern zu erheben und in die Gemeinschaft der kaiserlichen Notare zu überführen. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Johann Zimmermann hat auf dessen Bitten hin Matthias Bühnsack, Ratsherr (senatorem) aus Hünfeld, vor den genannten Zeugen zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Johann Zimmermann hat Matthias Bühnsack daraufhin den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber Kaiser Joseph II., dessen Nachfolgern und dem Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein Notarszeichen verliehen. Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind in der für Matthias Bühnsack ausgestellten Urkunde genau geregelt. Ankündigung der Unterfertigung. Ankündigung des großen Notarssiegels Johann Zimmermanns. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johann Georg Zimmermann sacrae palatii / caesarei comes manu propria)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: (Georg Joseph Glüsner / notarius caesareus publicus ad hunc / actum legitime requisitus / testis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ioannes Godefridus / Keyser subsenator / civitatis Fuldae testis / requisitus)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Johann Georg Zimmermann]
S. 5 zeigt unten das an Matthias Bühnsack verliehene Notarszeichen.
Vgl. zu Johann Georg Zimmermann Nr. 2359, Nr. 2364 und Nr. 2365.
Vgl. zu Johann Georg Zimmermann Nr. 2359, Nr. 2364 und Nr. 2365.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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