Fauler Zauber? Politiker wollen Homöopathie auf Kassenrezept verbieten
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 R100038/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2010
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2010 >> Unterlagen
15. Juli 2010
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fordert klipp und klar: Wir Politiker müssen per Gesetz den Krankenkassen untersagen, Homöopathie zu bezahlen. Die "Kügelchen aus Zucker" in homöopathischen Dosen seien unwirksam, viele medizinische Studien würden das belegen.
Trotzdem erstatten mehr als die Hälfte aller gesetzlichen Kassen in Deutschland den Besuch beim Homöopathen. Nach einer Umfrage ist deren Medizin besonders gefragt bei Frauen in Baden-Württemberg zwischen 30 und 44 Jahren.
Viele schwören auf die weichere Medizin, auf längere Gespräche mit ihrem Homöopathie-Arzt, und bringen ihre Genesung dann in Zusammenhang mit den Mitteln, die der Arzt ihnen verschrieben hatte.
Zu Gast im Studio: Peter Gierschik, Pharmakologe von der Universität Ulm
Trotzdem erstatten mehr als die Hälfte aller gesetzlichen Kassen in Deutschland den Besuch beim Homöopathen. Nach einer Umfrage ist deren Medizin besonders gefragt bei Frauen in Baden-Württemberg zwischen 30 und 44 Jahren.
Viele schwören auf die weichere Medizin, auf längere Gespräche mit ihrem Homöopathie-Arzt, und bringen ihre Genesung dann in Zusammenhang mit den Mitteln, die der Arzt ihnen verschrieben hatte.
Zu Gast im Studio: Peter Gierschik, Pharmakologe von der Universität Ulm
0:13:00; 0'13
Audio-Visuelle Medien
Mey, Bruno
Weber, Edeltraud
Arzneimittel
Homöopathie
Krankenkasse
Politiker
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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