Johannes gen. Auf dem Brinke (Op me Brinke) verkauft mit Zustimmung seines Sohnes Godefrid, seiner Töchter Cristina, und Gertrudis sowie seines Bruders Godefrid an Propst, Priorissa und Konvent des Klosters in Oelinghausen (Olinchusen) und dem Kloster selbst seine Hufe und seine Zinsgüter im Dorf Wippringsen (in villa Witmarinchusen) [nördlich von Körbecke] und Umgebung, die von der Kammer in Soest zu Zinsrecht abhängen, und ein Gehölz, gen. "Dorneye", das zu diesen Gütern gehört und zwei Morgen umfaßt. Der Verkäufer leistet Verzicht. Er bittet zugleich den Kämmerer der Kirche zu Soest, die Hufe und die Güter zu Zinsrecht dem Propst und Konvent zu übertragen und sie darin einzuweisen. Siegelbitte an den Vizepropst zu Soest, an Gerhard von Bögge (Bogge), Richter zu Soest, sowie an Godfrid von Dome, Bürgermeister, und an Radolph Herink, Bürger zu Soest, da der Verkäufer kein eigenes Siegel besitzt. Hermann von Medebeke, Kämmerer der Soester Kirche, kündigt mit Zustimmung des Kapitels unter dem Vorbehalt, daß von der Hufe und den Gütern jährlich an die Kammer zu Soest zwei Schillinge entrichtet werden, als Zeichen seiner Genehmigung sein Siegel an. Zeugen: Hermann Münzmeister (monetario) und Wessel Herink, Ratsherren zu Soest, Henemann der Bywer, Johann Taub (surdo), Gerhard von Hirsch (Ceruo) und Bruder Godefrid, Konverse in Oelinghausen. Gegeben und geschehen 1342 Jan. 10 (feria secunda post Epiphaniam [Domini]).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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