Revers des gräflichen Kapitels, solange es im Besitz des Hauses
Berge und Münsterhausen sein werde, deren Stimmberechtigung auf dem Landtag
einem Ritterbürtigen zu übertragen, den Heimfall des Lehens auf das
gänzliche Erlöschen der von Asbeckschen Familie festzusetzen, die Jagd rings
um das Schloss Borbeck nach Art einer Hofessaat einzuschränken.