Der Konstanzer Bischof Hermann [von Breitenlandenberg] teilt der Geistlichkeit in der Diözese Konstanz mit, dass sich die wegen Totschlags an dem Priester Konrad Nickel verurteilten Johann Haid und sein Sohn Christoph trotz mehrfacher Mahnung weigern, für den Totschlag Genugtuung zu leisten. Daher hat er nun über sie Bann und Interdikt verhängt. Er befiehlt der Geistlichkeit, dies in der Diözese bekanntzumachen.