Die nach dem Tod des Anton von Wersabe als Letztem seiner Familie heimgefallenen herleshausischen Lehen, nämlich: 1.) Schloss und Burgsitz zu Herl...
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Urk. 14, 593
A I u, Landgraf von Hessen-Philippsthal sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Printzen zu Hessen Philipsthal, Nr. 1
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
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1822 November 04
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die nach dem Tod des Anton von Wersabe als Letztem seiner Familie heimgefallenen herleshausischen Lehen, nämlich: 1.) Schloss und Burgsitz zu Herleshausen [Gem., Werra-Meißner-Kr.], jetzt Augustenau genannt, mit Zubehör; 2.) das Dorf Herleshausen, darunter auch der sechste Teil, der ehemals von Reinhard Treusch von Buttlar gekauft worden war; 3.) das Pfandrecht für 3.000 schwere Gulden, für die der Anteil des Georg Oswald Treusch von Buttlar an Herleshausen bis zur Wiederlösung verpfändet worden war, mit aller Obrigkeit und allen Rechten; 4.) der Mühlbach vor Ifta [Stadtteil von Treffurt, Wartburgkr.] und andere, dazu gehörende Güter; 5.) die Kollatur und Präsentation des Pfarrers und des Schuldieners zu Herleshausen; 6.) der Siegelshof [Hof auf der Gemarkung der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.] mit Zubehör; 7.) der Hainhof [heute Hahnhof, Hof auf der Gemarkung der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.], insoweit er Lehen ist; 8.) 14 Viertel und vier Metzen Frucht partim, die ehemals von einzelnen Ländereien in der Feldmark zu Herleshausen in das landgräfliche Dorf Wommen zu entrichten waren, nun aber im Dorf Herleshausen anfallen; 9.) Erbzinse in Höhe von 18 Groschen und zehn Hellern und neun Maltern und elf Metzen Hafer, die jährlich zu Wommen [Ortsteil der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.] anfallen. Alle Lehen werden zu neuem Mannlehen verliehen. Vor der Belehnung des Jahres 1679 waren die Allodialerben der von Wersabe mit einer Summe von 10.000 Reichstalern, die die Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen vorgeschossen hatte, abgefunden worden.
Belehnte/r: Karl August Philipp Ludwig von Hessen-Philippsthal-Barchfeld wie auch seine Brüder, die Prinzen Friedrich Wilhelm Karl Ludwig und Ernst Friedrich Wilhelm Karl Ferdinand Philipp Ludwig von Hessen-Philippsthal-Barchfeld, dann in eventum Ernst Konstantin Landgraf von Hessen-Philippsthal
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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