Die Brüder Henne und Ruprecht einerseits und Philipp, Hartmann und ihren Br. andererseits, alle Ulner von Dieburg, bekunden, dass die Auseinandersetzungen über gegenseitige Ansprüche zwischen ihnen und ihrem + Vetter durch ihre Base Irmgard Ulner von Dieburg, Äbtissin zu Neuerburg ("Nuwenburg") und ihre Freunde Wilhelm Ulner von Dieburg, Altarist zu Weinheim, Kunz Plade, Wenz Daub und Emchen von Beerbach, Untervogt zu Dieburg, verglichen worden seien. Alle Einnahmen im Spessart und in Dieburg, alle liegenden Güter in Dieburg sowie alles, was die Parteien und ihr + Vetter innehatten, sollen gleich aufgeteilt werden. Die Äbtissin soll noch entscheiden über sieben Pfund Geld, die ihnen der Ebf. von Mainz "gelost" hat, über zehn Malter Korn zu Ostheim, auf das die erste Partei Anspruch erhebe sowie über alle vorhandenen Urkunden, die zu gen. Zeitpunkten vorliegen sollen. Ferner sei über ein Pfand der zweiten Partei eine Bestimmung getroffen worden und der ersten Partei die Ölmühle am Ende von Dieburg, Peter Scherers Haus mit Scheunen und Zubehör sowie Haus, Scheuer und Garten und was an dem Bach gelegen zwischen Henne Ulners Garten und dem Weg zugesprochen worden.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...