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Der Ulmer Bürger Matthias Bader von Wallenhausen [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] hat von dem Ulmer Bader und Bürger Johann Gering genannt Hafenbad dessen Badestube bei der Steinernen Brücke zwischen der Blau und der Mühle, die Wölfleinsbad [abgegangen, Bereich Glöcklestraße 6] genannt wird, samt der zugehörigen Hofstatt als Zinslehen erworben. Von dieser Badestube steht der Deutschordenskommende in Ulm ("den Tutschen Herren") [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] ein jährlicher Zins von 7 rheinischen Gulden und 3 Schilling Heller, 3 Weihnachtshühnern und 2 Pfund Pfeffer als Erstzins zu. Außerdem erhalten davon die Kinder des verstorbenen Krafft Löw jährlich 2 rheinische Gulden, die abgelöst werden können, sowie wöchentlich 3 Schilling Heller als Afterzins. An die Stadt Ulm sind von der Hofstatt gegenüber der Badestube jährlich 2 Pfund 13 Schilling und 4 Heller sowie 1 Weihnachtshuhn als Erstzins zu entrichten. Diese Zinsen wird Matthias Bader künftig entrichten. Auch hat er Johann Gering für das Zinslehenrecht 33 rheinische Gulden bezahlt. Er verpflichtet sich, ihm künftig wöchentlich 9 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung als Afterzins zu bezahlen, und zwar immer am Sonntag. Der Beständner wird die Badestube in gutem Bauzustand halten. Hinsichtlich des Afterzinses von 3 Schilling Heller, der wöchentlich an die Kinder des Krafft Löw zu entrichten ist, wurde vereinbart, dass Johann Gering diesen selbst ablösen oder jemand anderem die Ablösung gestatten kann. Tut er dies nicht, dann kann auch Matthias Bader den Zins ablösen. Ebenso darf er den an Johann Gering zu entrichtenden wöchentlichen Zins ablösen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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