1.) Anderthalb Hufen Land und ein Siedelhof in Dorf und Feldmark zu Großenbehringen [Teil des Ortsteiles Behringen, Gem. Hörselberg-Hainich, Wartb...
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Urk. 14, 13958
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Wangenheim, Nr. 2
A I u, von Wangenheim sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wal-War >> Wangenheim, von >> 1449-1599
1572 September 12
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Anderthalb Hufen Land und ein Siedelhof in Dorf und Feldmark zu Großenbehringen [Teil des Ortsteiles Behringen, Gem. Hörselberg-Hainich, Wartburgkr.]; 2.) vier Hufen Land in den Wüstungen und Feldern zu Hütscheroda [Ortsteil der Gem. Hörselberg-Hainich, Wartburgkr.] und zu Weißenborn [heute Thal, Stadtteil von Ruhla, Wartburgkr.], gelegen auf dem (Königkell), mit allem Zubehör, allen Rasen und Wiesenflecken in dem Wenigenfeld und über der Vogtswiese oder wo sie liegen mögen; 3.) sechs Pfennige Erbzins, die zu dem Gut gehören und von zwei Äckern anfallen; diese Lehen zinsen jährlich an Michaelis ein halbes Pfund Wachs an die Kammer des Klosters Hersfeld; des Weiteren 4.) ein Haus, ein Siedelhof und drei Hufen Land in Dorf und Feldmark zu Großenbehringen, wie diese ehemals von Erasmus Zenge an die von Hörselgau verkauft und 1562 von den von Hörselgau an die 1562 Belehnten verkauft worden waren; dazu 5.) drei Hufen Land minus einem Viertel und ein Siedelhof mit Wiesen, gemeinem Nutzen und allem Zubehör in Dorf und Feld zu Großenbehringen, wie diese ehemals Heinrich Frankenstein gehört hatten und die 1562 Belehnten diese von Hans Schick und seinen Schwägern und Angehörigen an sich gebracht hatten; diese Güter zinsen jährlich vor anderen Zinsen und Gefällen an Michaelis in das Kloster Hersfeld ein Pfund Wachs; 6.) etliche Lehnstücke, insbesondere eine halbe Hufe Land zu Großenbehringen, die die 1562 Belehnten von den Erben des verstorbenen Johann Nebling gekauft hatten. Alle Lehen werden zu Mannlehen vergeben, mit der Verpflichtung, davon die entsprechenden Zinsen zu entrichten. [Ehemals Lehen des Klosters Hersfeld]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Balthasar von Wangenheim zu Großenbehringen, Bernhard von Wangenheim zu Großenbehringen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Balthasar von Wangenheim zu Großenbehringen, Bernhard von Wangenheim zu Großenbehringen
Belehnte/r: Balthasar und Bernhard von Wangenheim zu Großenbehringen, Vettern
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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