Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet zwischen Johann von Hohenfels, Herr zu Reipoltskirchen (Reipoltzkirch), einer- sowie Kunz (Contz) Eichenbusch, Hans Martin (Martins Hanns), Kunz Schram (Contz Schram), Jakob von Reipoltskirchen (Reipeltzkirch), "Kautzen" und Kunz (Contzenn) andererseits eine Abmachung, die Pfalzgraf Ludwig V. und die pfalzgräflichen Räte nach Anhörung beider Seiten aufgesetzt haben: Johann hatte die genannten Knechte öffentlich der Fahnenflucht (feldtflucht) beschuldigt, was diese nicht gestehen wollten. Beide wollen den Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen gehen, sodass der Pfalzgraf ihnen einen Gerichtstag zu Heidelberg auf Freitag nach St. Nikolaus [= 11.12.1506] zur frühen Tageszeit bestimmt. Die Parteien sowie alle, die sie in dieser Sache mit sich bringen oder schicken, erhalten dafür Geleit, wo der Pfalzgraf über Geleitrechte verfügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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