Dechant Th. und das Kapitel von St. Marien zu Aachen verleihen ihr Bad genannt das Königsbad (balneum Regis) den Badern (balneatoribus) Wilhelm und Gerard in Erbpacht nach dem Brauch der Stadt Aachen, für einen Kanon von 13 kölnischen Mark, zahlbar in 5 Terminen und unter der Bedingung, daß die Landpächter die Ausstattung der Bäder mit Gebäulichkeiten und allen sonstigen Bedürfnissen übernehmen. Actum et dati anno dom. M. C. C. quadragesimo.