Pfalzgraf Ruprecht II. (Rupertus junior) erlässt eine Ordnung, wie zwei Altarpfründen in der Pfarrkirche zu Alzey zu besetzen und versehen sind. Bestimmungen betreffen u. a. das Präsentationsrecht, Vakanzen und das Vorgehen bei Uneinigkeit der Kirchgeschworenen. Der Pleban Johannes "de Lintdorff" und namentlich genannte Kirchgeschworene beschwören die Einhaltung der Artikel.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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