Graf Martin zu Regenstein (Reinstein) und Blankenburg belehnt Bartholdt Laffert (Lafferdes) mitsamt dessen Brüdern und Vettern zu einem Mannlehen mit einer Hufe Land zu Calme (Kalme), zwei Hufen zu Heßnem (Hessen?), einem Hof zu Niendorff (Neindorf) und einer halben Hufe zu Linden. Zudem mit einer Hufe und drei Höfen zu Zesell (Zesel; wüster Ort östlich von Hornburg), einem Nutzholz im Zeselholz, einer Hufe zu Seinstidt (Seinstedt) und einer Hufe zu Winnigenstedt (Winnigstedt), drei Hufen und einem Hof zu Westerbiewende (Groß Biewende?), einem Hof und zwei Fuder Holz zu Ohren (Ohrum) mit aller Nutznießung und Gerechtigkeiten, womit die Lafferts seit alters her von den Grafen zu Regenstein-Blankenburg belehnt wurden.
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International