Rechtsstreit zwischen dem Freiherrn von der Horst und dem Fiskus zu Tecklenburg um einen zu Lehen gegebenen Hof
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Haus Füchtel, II T 7
V 020 Sammlung von Elmendorff - Akten
Sammlung von Elmendorff - Akten >> 6. Rechtssachen
1681-1726
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Darlegung der Rechtsansprüche des Freiherrn von der Horst auf Lehensgüter in Lingen und Tecklenburg, o. D.; Belehnung der Frau Agnes Isabell von Steding, Tochter zur Mesenburg, mit Häusern und Höfen u.a. in Ibbenbüren, Smanforde, Amethe, Aldrup und Mettingen, 06.09.1714; Korrespondenz zwischen dem Freiherrn von der Horst, der Kriegs- und Domänenkammer und dem Vertreter der Landesherrschaft Tecklenburg vor Gericht bezüglich des Rechtsstreits um den Hof, 1726-1727; Abschrift der Belehnung des Grothaus zu Meesenburg durch den Grafen Wilhelm Heinrich von Bentheim-Steinfurt mit Häusern und Höfen u.a. in Ibbenbüren, Smanforde, Ollendorff, Mettingen, Ambergen, 02.10.1632.
Sachakte
Zgg. 20/71.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:32 MEZ
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