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Beschwerde. Abt Franz Scheffer von Heisterbach verwahrt sich unter Berufung auf die Urkunde des Erzbischofs Walram von Köln d. d. 1338 altera s. Nicolai (Dezember 7) gegen Eingriffe des Kurfürsten Maximilian Heinrich in seine Rechte, da derselbe die Abtei wegen Erlegung eines Wildschweines, das eben über die Jülichsche Grenze gelaufen war, mit 80 Reichstalern bestraft und dann erklärt habe, dass diese Strafe ausgeglichen sei durch Ansprüche der Abtei auf Schadenersatz im Tannenwalde zu Flerzheim und in ihrem Weinberge zu Dottendorf, dem der Kurfürst mit seinem für die Bonner Befestigung angelegten Steinbruche zu nahe gekommen war. - Zeugen: Meister Jakob Flerzheim und Leonhard Thymen, Bürger zu Bonn. - Notar: Segerus Thyner zu Bonn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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