Bürgermeister, Rat, Zwölfe und Ämterdechen der Stadt Bielefeld beurkunden folgenden durch den kurfürstlichen Spezialcommissar Clamor von dem Busch, Rat und Drost zum Sparenberg, am 23. Mai 1682 zwischen ihnen und der Witwe des Juristen und Dr. Godtschalck Tilhenn abgeschlossenen Vergleich: Die Stadt bleibt der Witwe Tilhen 1.030 Taler schuldig, nämlich: 1.) 500 Taler Vorschuss aus der Kriegszeit, welche die Stadt dem verstorbenen Bürgermeister Vahrmeyer laut Obligation von Weihnachten 1626 schuldig war;. 2.) 120 Taler wegen der laut Magistratsauftrag 1648 unternommenen Reisen des Dr. Tilhen nach Duisburg zur Wiedererhaltung der Neustädter Kirche;. 3.) 46 Taler dem Dr. Tilhen schuldig gebliebener Advocaturgebühren;. 4.) 314 Taler, die die Witwe Tilhen der Stadt zur Abfindung der Franzosen 1679 vorgeschossen hat. Diese 1.030 Talern verzinst die Stadt aus ihrem Licent. Die rückständigen Zinsen in Höhe von 1.182 Taler, 34 Mariengroschen, 6 Pfennig, werden von der Witwe Tilhen auf 500 Taler ermäßigt, wofür die Stadt alle ihre wegen Jobst Christian Walters und dessen Witwe, sowie gegen des verstorbenen Dr. Tilhenn und seine Witwe bestehenden Forderungen aufhebt. Die restlichen 500 Taler verspricht die Stadt in fünf Jahren abzutragen, wofür sie ihren Besitz und die Einkünfte, insbesondere die der Stadt gehörige sogen. Kückenhofe, dazu den Hilcker-, Voßmer- und Piggenbaum zum Pfand setzt.