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Briefe des Karl Friedrich Wilhelm von Tucher an seinen Bruder Johann Sigmund Karl von Tucher samt einem Brief der Friederike Karoline Wilhelmine Camilla von Montperny an ihre künftige Schwägerin Sophie Marie Friederike von Meyer
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Briefe des Karl Friedrich Wilhelm von Tucher an seinen Bruder Johann Sigmund Karl von Tucher samt einem Brief der Friederike Karoline Wilhelmine Camilla von Montperny an ihre künftige Schwägerin Sophie Marie Friederike von Meyer
E 29/VIII Familienarchiv von Tucher/Jüngere Linie/Leitheimer Zweig
Familienarchiv von Tucher/Jüngere Linie/Leitheimer Zweig
16.02.1835 - 25.10.1835
Enthält:
1835 Februar 16: Brief der Frida (= Friederike Karoline Wilhelmine Camilla von Montperny) aus Wien an ihre künftige Schwägerin Marie (= Sophie Marie Friederike von Meyer).
Dank für die herzlichen Zeilen. (...) Schade, dass Schreiberin die inzwischen verstorbene Mutter der Adressatin (Susanna Maria geb. Haller, gest. 1832) nicht mehr kennenlernen konnte, als wir in Nürnberg waren. Einladung samt Geschwistern nach Leitheim. Grüße auch an den Gemahl.
1835 April 22: Brief des Karl Friedrich Wilhelm von Tucher aus Wien an seinen Bruder Johann Sigmund Karl von Tucher (in Nürnberg).
Anbei der Impfschein meiner lieben Kleinen (= der Verlobten) zur Vorlage beim Magistrat (s. Nr. 136). Die andere Möglichkeit wäre, unter Bürgschaft und Zustimmung der Gemeinde Leitheim eine Lizenz vom Landgericht Donauwörth zu erhalten, aber der Schwiegervater (Friedrich Ludwig Camill von Montperny) riet davon ab, da dieser Schritt den Magistrat in Nürnberg vor den Kopf stoßen könnte. Ob die Prozedur abzukürzen wäre, indem man um Dispens von der Proklamation (in Nürnberg) nachsucht? Frage, ob die Trauung, die in einer katholischen Kirche stattfinden wird, unbedingt auch noch in einer protestantischen Kirche wiederholt werden muss. Der Schwiegervater will bald von der hiesigen Familie weg. Geht man unverheiratet von hier weg, dann wird die Trauung in einer katholischen Gegend gehalten werden, wo die nächste evangelische Kirche 5 Stunden von Leitheim entfernt ist, nämlich in Harburg. Schreibers Gewissen ist dabei völlig ruhig - ihm genügte die katholische Trauung. Man muss freilich Rücksicht auf gesellschaftliche Erfordernisse nehmen. - Sophie (Marie Louise) will die Ausstattung des Schreibers mit Wäsche besorgen. - Geldangelegenheiten. - Bei (Johann Philipp) Lobenhofer hat Schreiber noch grünes Tuch (Uniform!) liegen, das er nun nicht mehr benötigt. Frage, wie dies zu lösen ist. Vielleicht trifft Adressat ihn an einem Samstagabend in Wöhrd und kann das Thema zur Sprache bringen. - Die Eingabe an das Pfarramt Altesheim (= Altisheim) wird Adressat doch machen müssen, da der Pfarrer dem Schreiber schon gratuliert hat.
1835 (Eingang Mai 22): Brief des Karl Friedrich Wilhelm von Tucher aus Wien an seinen Bruder Johann Sigmund Karl von Tucher in Nürnberg.
Dank für die Bemühungen bei den Herren vom Rat. Mit dem Pfarrer von Altisheim steht es so: Er besteht auf dem Recht des Pfarrers des Sprengels der Braut und verlangt daher Vorlage diverser Papiere. Ohne seinen Dimissorialschein kann die Trauung nicht anderen Orts stattfinden. Diese soll durch den früheren Religionslehrer der Braut, Herrn Stratter (= Joseph Strasser, s. Nr. 137), in dessen jetziger Pfarrkirche zu Gebrondshausen (= Gebrontshausen) bei Volzach (= Wolnzach), unweit Vohburg und eine Tagesreise von Leitheim entfernt, stattfinden. Dort will man am 12. Juni ankommen, am 13. den Geburtstag des Schwiegervaters feiern, der aus Wien abgereist ist, da ihm die Hände gebunden sind - wohl ruft man ihn um Hilfe an, hört aber nicht auf seinen Rat, und am 14. soll die Trauung sein. Danach wollen die Eheleute und die Eltern nach Leitheim reisen. Ob Adressat sich mit dem Pfarrer in Altisheim in Verbindung setzten kann? Dieser heißt Karl Benz (richtig: Franz Joseph, s. Nr. 136). - Dank für die Mitteilung bezüglich eventueller Töchter des Schreibers, die des Genusses der Tetzelstiftung und von Altergeldern verlustig gehen könnten (nämlich, wenn sie katholisch sein sollten). Aber Schreiber will in dieser Sache, die eine Angelegenheit der Überzeugung ist, seiner Braut nichts aufzwingen. Diese will, dass die Töchter katholisch werden, damit die Bindung zur Mutter möglichst innig sei. Aber sie verlangt auch nicht, dass die Söhne katholisch werden, wenngleich es auch nicht richtig sei, dass Söhne und Töchter verschiedenen Bekenntnisses sein sollen. Der Schwiegervater wollte ihr zureden (offenbar, damit die Kinder evangelisch werden), aber sie ließ sich nicht beirren (s. aber Nr. 137!). - Schreiber leidet an einem gewaltigen Magen-Polypen. Dieser hat blaue Hosen und Gehrock, ist mit gar gewaltigen Schutz- u. Trutz- und Putz-Waffen versehen, und dient meist der Belustigung der Nürnberger. Gemeint ist der Nürnberger Parademann, der so genannte Landwehrmann. Schreiber will als bisheriger Chevauléger ein Brechmittel finden, um diese Belastung seines Magens loszuwerden. Er will einen Antrag stellen, den Charakter à la Suite zu erhalten, damit er in entsprechender Uniform gehen könne. Oder wäre Kammerjunker oder Kammerherr besser? Bei dieser Gelegenheit die Frage, an welchem Patrimonialgericht I. Klasse die Tucher Anteil haben, und ob dieses schon abgetreten wurde. Bei welchen Lehen ist Schreiber mitbelehnt?
1835 September 15: Brief des Karl Friedrich Wilhelm von Tucher aus Leitheim an seinen Bruder Johann Sigmund Karl von Tucher (in Nürnberg).
Schreiber (und Frau) reisten am Dienstag vom Adressaten ab. Bis Leitheim wurde man vom Gewitter begleitet und man kam erst 11 Uhr nachts in Leitheim mit der Kutsche an. Dem Personal war der Besuch der Altisheimer Kirchweih erlaubt worden, sodass man die Schwiegereltern durch Rufen zum Einlass bewegen musste. - Ausführlicher Dank für die herzliche Aufnahme, die man der Ehefrau des Schreibers in der Familie gewährte. Grüße und Briefe an Verwandte. Anbei ein Taufschein zur Erhebung des Aussteuerkapitals und zur Vorlage bei Behörden. - Folgt ein mehrseitiger Nachtrag über die Frage des Einbaus eines Kochofens in Leitheim. Dabei: kleine Planskizze (3,5 x 2,5 cm!) des Erdgeschosses von Leitheim mit Literierung und Beziehung darauf im Text. Genannt: der Zugang von Osten, die Küche, darin ein nicht verwendeter Backofen, 4 Kamine usf. - Sophe soll bitte u.a. die beim Schuhmacher liegengelassenen Stiefelchen der Frau des Schreibers schicken.
1835 Oktober 1: Brief des Karl Friedrich Wilhelm von Tucher aus Leitheim an seinen Bruder Johann Sigmund Karl von Tucher (in Nürnberg).
Das Aussteuerkapital erwähnt. Bitte um Rücksendung des Trauscheins. Anbei 2 Brief an Forster und an Lobenhofer. Forster wird ein Kapital in Verwahrung geben, Lobenhofer wird das grüne Tuch mit grau gekippertem Tuch kompensieren lassen. - Mit dem Kochofen will Schreiber noch etwas warten. - Schreiber und sein Schwiegervater wollen gemeinschaftlich ein Darlehen über 60.000 Gulden von der Familie erhalten, verzinslich zu 4 % und in 3 Raten rückzahlbar. Tilgungsbeginn: in 20 Jahren. Verpfändung von Papieren. - Ehefrau Frieda wollte schreiben, kam aber nicht dazu, da ihre Effecten aus Wien angekommen sind, die sie nun einräumen muss.
1835 Oktober 25: Brief des Karl Friedrich Wilhelm von Tucher aus Leitheim an seinen Bruder Johann Sigmund Karl von Tucher (in Nürnberg).
Schreiber sandte eine Kiste mit Militär-Effecten zum Verkauf an einen Offizier in Nürnberg. Dabei war auch ein Paket mit Schuhen samt der Quittung aus Wien. Wem die Schuhe gehören, weiß Schreiber nicht. Louise (v. Schwarz) beklagte aber in ihrem letzten Brief das Ausbleiben der Schuhe. (Am Rande: ) Bei Baer (= Johann Wolfgang Bähr) sind vor der Abreise des Schreibers Spiegel bestellt worden - Lieferung in 3 Wochen. Jetzt sind schon fast 7 Wochen vorbei. Adressat soll sich danach erkundigen. - Wegen der Führung des Gutes hat sich Schreiber Reinharts Land- u. Garten Schatz bestellt. - Adressat schrieb etwas über schwedische Öfen. Weitere Fragen wegen des geplanten Kochofens. Ob Freyer eine Planaufnahme des Kochofens des Adressaten mit Maßangaben fertigen könnte? Die hiesige Küche besitzt ein Hufeisen-Gewölb, dessen höchster Punkt 12 Schuh 9 Zoll vom Boden entfernt ist. - Die 60.000 Gulden hat Adressat dem Schreiber noch nicht so aus dem Kopf geschlagen, dass der Plan aufgegeben worden wäre. Schreiber will den Plan nun näher erläutern: Die Esterhazy'schen Papiere stehen jetzt auf 95, vor Jahren standen sie auf 60, und werden, da der Schwiegervater die Familienverhältnisse gut kennt, mit Sicherheit als vollgültig kursieren. Diese will man aufkaufen und bei der Familie (v. Tucher) in Depot legen. Die Familie kann pro Jahr 4 % einziehen und ist im Übrigen völlig abgesichert. Sie kann diese Papiere auch einmal verkaufen, wenn sie Geld zum Ankauf einer Liegenschaft benötigt. (...) Ein Paket aus Nürnberg kam sicher und wohl hier an. - Die Weinlese läuft schleppend wegen des feuchten Wetters. Der Most lässt aber Gutes erwarten. Davon anbei Proben, auch für den Onkel (Christoph Wilhelm Friedrich Karl) und nach Henfenfeld. - Es wird noch ein Paket an Vetter (Gottlieb Friedrich) Wilhelm (Karl) folgen, worin sich sein Bügeleisen befindet.
Umfang/Beschreibung: 6 Prod
Archivale
Bemerkungen: Prod 1: Maria (!) Helene Susanne Hegel war damals schon verwitwet, Sophie Marie Louise war nie verheiratet
Bemerkungen: Mit alter Tektur mit Bleistiftnotizen auf der Innenseite (schwer lesbar)
Indexbegriff Person: Bähr, Johann Wolfgang
Indexbegriff Person: Benz, Franz Joseph (Pfarrer Altisheim)
Indexbegriff Person: Esterhazy, Familie
Indexbegriff Person: Freyer, N
Indexbegriff Person: Lobenhofer, Johann Philipp
Indexbegriff Person: Meyer, Sophie Marie Friederike von - geb Tucher
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
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Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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