Daniel, Erzbischof von Mainz, entscheidet als Schiedsrichter Streitigkeiten zwischen seinen Amtleuten zu Stadtprozelten (Protselden) und Amorbach, Peter Echter und Anton Spar (Sparr), einerseits und seinem Amtmann zu Krautheim, Albrecht von Adelsheim, andererseits wegen gegenseitiger Forderungen aus einer Obligation des verstorbenen Vaters Albrechts von Adelsheim bzw. aus Schulden auf dem Schloss Schrozberg. Er vergleicht die miteinander verwandten Parteien dahin, dass Albrecht von Adelsheim seinen beiden Schwägern bis kommenden 22. Febr. (Cathedra Petri) 250 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen) bar bezahlen und dafür von ihnen die Obligation seines Vaters zurückerhalten soll.