Barbara von Kaltental, Meisterin, und der Konvent des Prämonstratenserinnenklosters zu Lauffen, Bistum Würzburg, beurkunden, daß der (wirdig und geistlich herr) Hans von Welden, Hauskomtur zu Heilbronn, Deutschordens, und sie mit Zustimmung des Deutschmeisters Andreas von Grundbach einen Vergleich um den Zugang (wegk und eingangk) zu einem Hof des Klosters in Böckingen, den Sebastian Fogel innehat, nachdem der Hauskomtur ein angrenzendes, dem Orden gehörendes Anwesen (hawß unnd hoffstatt), das ebenfalls Sebastian Fogel innegehabt hatte, wegen Säumnis und Mißbrauch des Inhabers an sich gezogen hatte und dieses einzäunen hatte lassen. Für die Einräumung eines Wegerechts überlassen die Meisterin und der Konvent mit Zustimmung des Visitators des Frauenklosters, des (erwirdigen und geistlichen herrn) Abt Bertholds von Adelberg, Prämonstratenserordens, dem Deutschen Haus zu Heilbronn eine Weingül tund ein Fastnachthuhn, die zur Zeit Martin Ritter zu Böckingen aus einem Weingarten an der (Breyt) (Anstößer: das Spital zu Heilbronn) zu entrichten hat, und drei Pfennig jährlichen Zinses und ein Fastnachthuhn aus einem Garten am (Cappelwege), die zur Zeit die Sigmundin zu entrichten hat, wobei der Geldzins und die zwei Fastnachthühner dem Hauskomtur gegen Bezahlung von Kloster um 3 Pfund 3 Schilling 4 Heller Heidelberger Währung abgetreten wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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