Konrad Stubenrauch, B. zu Kirchheim unter Teck, seine Ehefrau Katharina und Elisabeth, Ehefrau des Martin Stubenrauch, wegen nicht näher genannter Vergehen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten vom Gerichtsverfahren befreit, verpflichten sich, innerhalb 8 Tagen das Fürstentum zu verlassen, nur zurückzukehren, falls es die Obrigkeit erlaubt, und schwören U.