Papst Coelestin III. bestätigt die Freiheiten und Besitzungen des Klosters Frauenalb unter dessen Vorsteherin Oda, insbesondere den Besitz des Orts, an dem das Kloster steht, samt allen Zugehörungen, Metzlinschwand mit aller Gerechtigkeit, Muggensturm mit aller Gerechtigkeit, einer Mühle zu Niederbühl, der Mühle zu Bulach, der Mühle zu Rotenfels, den Siedlungen und Weinbergen in Grombach (Ober- bzw. Unter-), des Gutsbezirks und anderer Besitzungen in Bilfingen.