Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet allen Bürgermeistern, Räten, Schultheißen, Gerichtsleuten und Gemeinden zu Kreuznach und in den Schlössern, Städten, Orten und Gebieten, die zu der oberen Grafschaft Sponheim in jenen Teil gehören, der einst von Markgraf Karl I. von Baden der Pfalz zugestellt worden war, sowie den Untertanen des Tals zu Guttenburg, was zwischenzeitlich an die Pfalz ausgelöst worden war, dass all dies nun den Eheleuten Markgraf Philipp I. von Baden und Elisabeth, geborene Pfalzgräfin und Tochter des Kurfürsten, übergeben worden ist. Der Kurfürst befiehlt den Adressaten, diesen zu huldigen und sie als Herrschaft anzuerkennen. Sollten nach beider Tod keine von beiden ehelich geborene Kinder verbleiben, fällt alles wieder an den Kurfürsten von der Pfalz zurück und die Adressaten sollen diesem gehorsam sein, so wie es die Heirats- und Wittumsbriefe zwischen den Eheleuten bestimmen. Kurfürst Philipp sagt die Adressaten der Verpflichtungen ihm gegenüber bis zum Wiederfall los. Ihre Verpflichtungen bezüglich des kurpfälzischen Erbfünftels bleiben davon unberührt. Die Adressaten versprechen, Markgraf Philipp und Elisabeth als ihre Herrschaft anzuerkennen und die Bestimmungen für den Wiederfall zu beachten. Stellvertretend hängen die von Kreuznach und Kirchberg ihre Siegel an die Urkunde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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