Schiedsspruch zwischen Christoph von Gersdorff und seinen Geschwistern einerseits und ihrem Stiefvater Georg von Schönberg wegen der verkauften Güter Meschwitz und Waditz andererseits, wonach Georg von Schönberg seinen Stiefkindern 100 rheinische Gulden zahlen soll.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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