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Aufsicht des Bezirks- bzw. Landratsamts Lahr über die Verwaltung des Vermögens der Gemeinde Wittelbach, insbesondere Vorlage diesbezüglicher Gemeindebeschlüsse, darunter Kapitalaufnahmen, Schuldentildung, Bürgschaftsübernahmen und außerordentlichen Holzhiebe, zur Genehmigung durch das Bezirks-/Landratsamt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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