Ansprüche des Klosters Tennenbach an die Burgvogtei und Geistliche Verwaltung zu Emmendingen und Nimburg, deren Gegenansprüche und Abrechnungen mit dem Kloster (betrifft besonders den Schollacker Zehnten zu Königschaffhausen, die Kroneggischen Schulden und den Zehnten vom dortigen Rebberg)