Ephoralarchiv Nienburg (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Objekt beim Datenpartner
D 60
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1583-2005
Bestandsgeschichte: 1. Zur Geschichte des Archivs und des Bestandes Nach der Reformation wurde zunächst für die ganze Grafschaft Hoya ein Superintendent bestellt, als erster Adrian Buxschott 1527-1564. Aber bereits in den achtziger Jahren des 16. Jahrhunderts erfolgte eine Aufteilung derselben in die drei Inspektionen Nienburg, Sulingen und Stolzenau. Die Inspektion Nienburg hatte zunächst einen sehr großen Umfang. Sie umfasste außer der Stadt die Kirchen Asendorf, Balge, Binnen, Borstel, Drakenburg, Liebenau, Marklohe, Staffhorst und Wietzen, ferner aber auch Asendorf, Bücken, Eitzendorf, Eystrup, Hassel, Hoya, Hoyerhagen, Magelsen, Martfeld, Oiste, Sudwalde und Vilsen, seit 1680 auch noch Dörverden und Westen. 1747 wurde die Inspektion Nienburg geteilt und die Inspektion Hoya neu erreichtet. 1826 wurde die Inspektion Hoya ebenfalls geteilt und die Inspektion Vilsen begründet. Somit war die Inspektion Nienburg zunächst fast halbiert und ab 1818 auf die Kirchen Balge, Binnen, Borstel, Drakenburg, Liebenau, (Mark)Lohe, Nienburg, Staffhorst und Wietzen beschränkt. Eine wesentliche Vergrößerung der Inspektion erfolgte dann wieder 1869 und zwar durch die Zulegung der Kirchengemeinde Estorf aus der Inspektion Stolzenau und v. a. von calenbergischen Kirchen aus dem Amte Wölpe, welche ursprünglich zur Inspektion Neustadt gehört hatten: Da auch Neustadt sehr groß war, wurde die Inspektion Neustadt 1825 geteilt und aus den Kirchen Holtorf, Hagen, Heemsen, Husum, Rehburg, Schneeren und Steimbke eine Inspektion Holtorf gebildet. Diese hat nur bis 1869 bestanden und wurde dann aufgehoben. Holtorf, Heemsen, Husum und Steimbke fielen an Nienburg, Hagen und Schneeren kehrten zu Neustadt zurück und Rehburg gelangte zu Stolzenau. Eine letzte Erweiterung der Inspektion Nienburg erfolgte 1907, als die nach Eystrup, Inspektion Hoya, gehörige Kapelle Anderten mit der Pfarre Heemsen verbunden wurde. Aus dieser geschichtlichen Entwicklung der Inspektion erklärt sich, dass sich in den Generalakten zahlreiche Vorgänge über Gemeinden finden, die jetzt zu Hoya bzw. Verden gehören, andererseits aber im Ephoralarchiv Neustadt, in dessen Generalia, Vorgänge betr. Gemeinden der vormaligen Inspektion Holtorf. In Holtorf selbst müssen bei der Auflösung der Superintendentur größere Mengen von Generalakten kassiert worden sein. Was noch vorhanden ist, ist zweifellos nur noch ein Restbestand. Die Spezialakten gingen bei Verlegungen von Kirchen an eine andere Inspektion mit, und befinden sich in den Archiven der heute zuständigen Superintendenturen, mir der einzigen Ausnahme von Estorf, dessen ältere Specialia im Ephoralarchiv Stolzenau liegen. 2. Der Bestand als Depositum im Landeskirchlichen Archiv Dr. Helmut Speer hat das Ephoralarchiv Nienburg im Zeitraum 1962-1979 geordnet und in einem Findbuch verzeichnet. Aus Platzmangel wurde das Archiv im September 2010 zusammen mit der Altregistratur im Landeskirchlichen Archiv Hannover als Bestand "D 60 (Ephoralarchiv Nienburg)" deponiert. Das 1979 vorgelegte Findbuch ist einschließlich der aus neuerem Archivgut gebildeten Nachträge bis 2011 in eine EDV-Version umgesetzt worden. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen.
Bestand
Literatur: Heckmann, Jens: Kirchen und Kapellen im Kirchenkreis Nienburg. Nienburg 1996.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.2025, 13:47 MESZ
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