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Das Stadtgericht zu Marburg entscheidet, daß Henchen Becker das seinen Eltern vom Deutschen Orden verliehene Stück Land demselben wieder einräumen...
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Urk. 37 Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II]
Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II] >> 1531-1540
1535 März 05
Original, Pergament, beide Siegel erhalten.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1535 Freitag nach Oculi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Das Stadtgericht zu Marburg entscheidet, daß Henchen Becker das seinen Eltern vom Deutschen Orden verliehene Stück Land demselben wieder einräumen müsse.