Graf Ludwig von Löwenstein-Wertheim bevollmächtigt den Johann Wendel Rüblin, seinen Getreuen, gemäß gesonderter Instruktion den von der Grafschaft Wertheim lehensrührigen Frucht- und Weinzehnt zu Dittwar einzuziehen, den die Witwe des letzten damit belehnten von Riedern nach dem Tod der Hans Wilhelm und Alexander von Riedern als Eigentum beansprucht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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