1507.03.11. Johann Brocksmedt, Gograf des Edelherren Bernd zur Lippe, hat Bernd Juttinck auf Herausgabe des Juttinger Hofes, gelegen in Heiden bei dem Kirchherren-Hof auf der Nordseite, geklagt gegen Hermann Juttinck, der diesen Anspruch zurückweist unter Hinweis darauf, daß er den Hof von seinen Eltern, die denselben allezeit besessen hätten, geeerbt hätte. Da Bernd der gerichtlichen Aufforderung, innerhalb der Rechtssffrist von drei Tagen und sechs Wochen Beweise zur Stützung seiner Klage zu erbringen, nicht nachgekommen ist, wird die Klage abgewiesen und Herman Juttinck als rechtmäßiger Besitzer bestätigt. Zeugen: die bescheidenen Johann Tillill und Herman Wintmeyger. Siegelankündigung: Aussteller. Im iar unnses Herren dusent viffhundert unnd sevenn des donderdages vor Letare.

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