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Christoph Burggraf von Dohna, Landvogt der Oberlausitz, urteilt im Streit zwischen Gotzsche von Gersdorff auf Mücka auf der einen Seite und seinen Untertanen, den Hammermeistern Georg und Andreas zu Kreba, und schlägt eine gütliche Einigung vor.
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Christoph Burggraf von Dohna, Landvogt der Oberlausitz, urteilt im Streit zwischen Gotzsche von Gersdorff auf Mücka auf der einen Seite und seinen Untertanen, den Hammermeistern Georg und Andreas zu Kreba, und schlägt eine gütliche Einigung vor.