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Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg beurkundet, dass sich Barbara Stiblin eheliche Tochter der bereits verstorbenen Eheleute N. N. [Text abgeschnitten] und Agatha Braslin zu Pfärrich, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die empfangen zu haben er hiermit bestätigt, von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Barbara von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassene künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihr frei, von jetzt an "in des hayligen reichs, auch der fürsten vnd herren stätt [zu] ziehen, oder auf dem land ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie ir fieget vnd wol gelegen ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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