Streit um Flughafen Zürich - Südbaden befürchtet zusätzlichen Fluglärm
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160117/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
23. Juni 2016
Beim Besuch von Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann in der Schweiz in dieser Woche wird es auch um den Schweizer Fluglärm über Südbaden gehen. Doch entscheiden werden andere.
Rosemarie Hartmann engagiert sich seit mehr als 25 Jahren gegen den ohrenbetäubenden Lärm am Himmel. Manchmal alle vierzig Sekunden, erzählt sie, donnert ein Flugzeug über die Häuser in Klettgau auf dem Weg zum Flughafen Zürich. Anton Steppeler im benachbarten Hohentengen hat den Lärm gemessen: So laut wie ein Rasenmäher wird es.
Und die Zahl der Flüge über Südbaden könnte nach den Plänen der Schweizer sogar noch zunehmen. Denn die Eidgenossen wollen ein Konzept von Starts und Landungen umsetzen, das mehr Sicherheit bringen soll. Aber eben auch mehr Fluglärm für die deutschen Anrainer, so ein Gutachten.
Vor wenigen Tagen hat das deutsche Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung signalisiert, man empfehle, den Schweizer Plänen zuzustimmen. Nun liegt der Ball bei Bundesverkehrsminister Dobrindt. Er hatte zuletzt der Region Südbaden versichert, kein Konzept zu genehmigen, das mehr Lärm bedeute. Für viele Südbadener klingt das eher wie ein frommer Wunsch.
Rosemarie Hartmann engagiert sich seit mehr als 25 Jahren gegen den ohrenbetäubenden Lärm am Himmel. Manchmal alle vierzig Sekunden, erzählt sie, donnert ein Flugzeug über die Häuser in Klettgau auf dem Weg zum Flughafen Zürich. Anton Steppeler im benachbarten Hohentengen hat den Lärm gemessen: So laut wie ein Rasenmäher wird es.
Und die Zahl der Flüge über Südbaden könnte nach den Plänen der Schweizer sogar noch zunehmen. Denn die Eidgenossen wollen ein Konzept von Starts und Landungen umsetzen, das mehr Sicherheit bringen soll. Aber eben auch mehr Fluglärm für die deutschen Anrainer, so ein Gutachten.
Vor wenigen Tagen hat das deutsche Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung signalisiert, man empfehle, den Schweizer Plänen zuzustimmen. Nun liegt der Ball bei Bundesverkehrsminister Dobrindt. Er hatte zuletzt der Region Südbaden versichert, kein Konzept zu genehmigen, das mehr Lärm bedeute. Für viele Südbadener klingt das eher wie ein frommer Wunsch.
Audio-Visuelle Medien
Hartmann, Rosemarie; Bürgerinitiative Klettgau
Kistler, Martin; Landrat, 1976-
Schanz, Peter; Kommunalpolitiker
Steppeler, Anton
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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