Die Gebrüder Dr. Gregor Neithardt, Domherr und Pfarrer zu Augsburg, und Heinrich Neithardt, Bürger zu Ulm, bekennen: Ihr verstorbener Vetter Dr. Heinrich Neithardt, Domkustos zu Konstanz und Pfarrer zu Ulm, hat sie in seinem Testament bevollmächtigt, die von ihm darin angeordneten Stiftungen auszuführen und ihnen dafür einen Zeitraum von vier Jahren eingeräumt. Da es ihnen aber innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich ist, die Stiftungen ordnungsgemäß einzurichten, verlängern sie den Zeitraum nun um weitere zehn Jahre und räumen sich auch die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung ein.