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König Konrad III. bestätigt dem Kloster St. Blasien das ihm von den Stiftern übertragene Eigenkirchenrecht an der Zelle Ochsenhausen, trifft Bestimmungen über deren Vogtei und genehmigt die von Abt Udo erlassene Ordnung über das Verhältnis dieser Zelle zum Mutterkloster sowie über die Stellung und die Verpflichtungen des Priors von Ochsenhausen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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