Papst Alexander VII. erlaubt dem Erzbischof Max Heinrich von Köln, aus dem Erzstift 10 und aus den Stiften Lüttich und Hildesheim 8 geistliche Personen zu den Regierungsgeschäften zu verwenden, mit Beibehaltung ihrer Präbenden und Präsenzgefälle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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