Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Quittung über das von der Dorfschaft Wettesingen gezahlte Schutzgeld / Schutzbrief für das Dorf Wettesingen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe W >> 3 Wel-Wew >> 3.21 Wettesingen (Gem. Breuna, Lkr. Kassel)
1457 Juni 12 / 1458 April 25
Ausfertigung, Papier, Siegel (ab und verloren) / Beglaubigte Abschrift vom 14. Mai 1472, Papier, nicht besiegelt [Urkunden wurden aneinander geklebt].
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: [1.] 1457 Juni 12: Landgraf Ludwig von Hessen quittiert der Dorfschaft Wettesingen den Empfang des jährlich an Pfingsten fälligen Schutzgeldes in Höhe von 14 Gulden. [2.] 1458 April 25: Landgraf Ludwig von Hessen nimmt die Dorfschaft Wettesingen in seinen Schutz und Schirm, wofür die Dorfschaft jährlich an Pfingsten 14 Gulden Schutzgeld zahlen soll.