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Hans Hagenbach und Ehefrau Agatha Herzogin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit ein Gut in Staig verliehen hat, das früher der Schwiegervater bzw. Vater +Klaus Herzog und seine Ehefrau Elsa Lengin innehatten. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden, auch keine Eichen oder andere fruchttragenden ("bärend") Bäume fällen. Holz dürfen sie nur als Bau- oder Brennholz für den Eigenbedarf schlagen, jedoch keines veräußern. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld, was Urbarbuch und Rödel des Klosters ausweisen. Das Gut fällt heim, wenn sie Leihebedingungen nicht eingehalten werden, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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