Das Werler Kaufamt, sowie das Amt der Bäcker, erklären sich bereit, mit einem Betrag zur Branntweinakzise der durch die Forderung Herzogs Christians v. Braunschweig und den Hessischen Einfall schwer verschuldeten Stadt Werl, die fast täglich von "Creditoribus" angegangen und von schädlichen Exekutionen bedroht wird, zu Hilfe zu kommen. Als "Gegenleistung" bitten die Kaufleute, der Rat möge dafür sorgen, daß sich die Anisweinbrenner "nach herprachter alter observantz" dem Kaufamt anschließen müssen. Weiter wird daran erinnert, daß das Kaufamt "bey krieges empörungh Hertzoges Christian von Braunschweig dero Stadt Werl in deroselben anstoßender noth" 175 Rt. vorgestreckt habe, wofür die Stadt dem Kaufamt den Stadtgraben zwischen dem Schloß und der Büdericher Pforte verpfändet habe. Zur Zeit der "hessischer Krieges Unruhe A(nn)o (16)33" hat das Kaufamt der Stadt 170 Rt. "hergeschossen" und somit habe das Kaufamt mehr als andere Ämter "zu errettunge dero Stadt Werll heill und wolfahrt jederzeit sich willig erzeiget (...) Alß tragt man die hoffentlich zuversicht, daß ein erbahr Rhatt selbiges auch gegen pilligkeit nit beschweren, sondern bey erhalttenen privilegia und herprachter alter observantz manutenieren und behandthaben werden".