Kläger: G.G. Marquis de Chasteler, auf Schloss Wasserlos bei Dettingen in Unterfranken.- Beklagter: Carl Ludwig Engelbach und Ludwig Hermann Roeck, Bankiers in der Firma Engelbach & Roeck in Hamburg.- Streitgegenstand: Citationis; Vorlage des Original-Wechsels und Aussagen über den Präsentanten und die Indossanten des Wechsels in eine Prozess wegen Diffamation des Klägers durch eine angeblich gefälschte Wechselforderung gegen ihn in Höhe von 30 000 Gulden, die in Hamburg von dem Marquis de St. Georg in Kommission des Jan Noppen, Kaufmann in Amsterdam, präsentiert wurde und von den Beklagten über das Frankfurter Bankhaus Johann Friedrich Schmidt & Comp. eingezogen werden sollte; nach Auseinandersetzung vor dem Frankfurter Schöffenrat citatio edictalis gegen den Aussteller und die Indossanten des Wechsels und citatio gegen die Beklagten vor dem Reichskammergericht; bei der Frage des Gerichtsstandes Berufung des Klägers auf seine Reichsunmittelbarkeit als Mitglied der Mittelrheinischen Ritterschaft
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Kläger: G.G. Marquis de Chasteler, auf Schloss Wasserlos bei Dettingen in Unterfranken.- Beklagter: Carl Ludwig Engelbach und Ludwig Hermann Roeck, Bankiers in der Firma Engelbach & Roeck in Hamburg.- Streitgegenstand: Citationis; Vorlage des Original-Wechsels und Aussagen über den Präsentanten und die Indossanten des Wechsels in eine Prozess wegen Diffamation des Klägers durch eine angeblich gefälschte Wechselforderung gegen ihn in Höhe von 30 000 Gulden, die in Hamburg von dem Marquis de St. Georg in Kommission des Jan Noppen, Kaufmann in Amsterdam, präsentiert wurde und von den Beklagten über das Frankfurter Bankhaus Johann Friedrich Schmidt & Comp. eingezogen werden sollte; nach Auseinandersetzung vor dem Frankfurter Schöffenrat citatio edictalis gegen den Aussteller und die Indossanten des Wechsels und citatio gegen die Beklagten vor dem Reichskammergericht; bei der Frage des Gerichtsstandes Berufung des Klägers auf seine Reichsunmittelbarkeit als Mitglied der Mittelrheinischen Ritterschaft
211-2_C 12
C 458
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> C
1795-1801
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Johann Adolf Georg Brandt (1796), Lt. Wilhelm Lorsbach (1797). Beklagter: Dr. Caspar Friedrich Hofmann.- Instanzen: 1. Reichskammergericht 1796-1801.- Darin: Wechsel von 1795 des Samuel Mardec über 30 000 Gulden, gezogen auf den Kläger und akzeptiert vom Kläger, übernommen von einem Herrn Malville; Aktenstücke aus dem Prozess vor dem Frankfurter Schöffenrat 1795.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11082 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ