2.10.1. Staatliche Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft
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Tektonik
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.10. Umweltverwaltung
Nach 1945 in NRW zunächst acht Wasserwirtschaftsämter, die die ihnen zugewiesenen Aufgaben flussgebietsweise, im Prinzip unabhängig von den politischen Grenzen der Kreise und Regierungsbezirke bearbeiteten. Aufgaben: Wasser- und Abwasserbewirtschaftung: Sanierung und Regulierung von Oberflächengewässern, Reinhaltung des Grundwassers, Gewährleistung der Wasserversorgung, Überwachung des Baus von Kanalisationen und Kläranlagen, die Bewilligung und Begutachtung von wasserwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen, Betreuung der Wasser- und Bodenverbände, Begutachtung von Flurbereinigungs- und Straßenbaumaßnahmen aus wasserwirtschaftlicher Sicht. Nach dem Landesorganisationsgesetz vom 10. Juli 1962 als untere Landesbehörden, den Regierungspräsidenten als oberer und zunächst dem Wirtschaftsministerium und ab 1953 dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als oberster Wasserbehörde unterstellt. Den Wasserwirtschaftsämtern unterstanden die Kreise und kreisfreien Städte als untere und die Gemeinden und Ämter als örtliche Wasserbehörden. 1974 Umbenennung der Wasserwirtschaftsämter in Staatliche Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft. 1993 Umbenennung der Staatlichen Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft 1993 in Umweltämter. Seit 1.1.2007 Eingliederung der Staatlichen Umweltämter in die Bezirksregierungen (Dezernate 52,53,54,56) gemäß Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW vom 06.12.2006.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ