1345 Aug. 14 (in vigilia assumpcionis virginis gloriose) Engelhard Edler von Weinsberg (Winsperg) und Frau Hedwig, Eheleute, überlassen und schenken mit Zustimmung Bischof Ottos [II.] von Würzburg zum Heil ihrer Seelen und der Seelen ihrer Vorfahren und Nachkommen Kloster Schöntal das Patronatsrecht der Pfarrkirche in Sülzbach bei Weinsberg (Sultzebach prope Winsperg) im Bistum Würzburg samt allen zugehörigen Filialkirchen und -kapellen, ausgenommen die Kirche zu Ehren der hl. Jungfrau Maria in Löwenstein (in Lewenstein) mit den Altären der hl. Maria Magdalena, des hl. Nikolaus und des hl Johannes [des Täufers] auf der linken Seite dieser Kirche sowie die Kapelle zu Ehren des hl. Kreuzes, des hl. Apostels Petrus, der Unschuldigen Kinder und der hl. Jungfrau Genofeva (Genanefe) in Ellhofen (Ellenhouen), deren Patronate sie sich und ihren Erben dergestalt vorbehalten, dass die Opfergaben, Einkünfte und Gefälle aus diesen beiden Kirchen, die der Pfarrkirche zu Sülzbach und ihrem Pfarrer zustehen, diesen verbleiben. Sie gestatten Herrn Albrecht von Ottendorf (Ödendorf), Prior und Mönch dieses Klosters, im Namen von Abt und Konvent die Schenkung entgegenzunehmen. - Bischof Otto [II.] von Würzburg tut kund, dass diese Schenkung mit seiner Vollmacht und nach den kirchlichen Vorschriften vollzogen wurde. Siegler: 1) Bischof Otto [II.] von Würzburg, 2) - 3) die A. Ausf. Perg., lat. - 3 Sg., 1. besch. und restauriert, 2. und 3. abg., Presselreste anh. - Schmuckinitiale J - Rv.: Donacio iurispatronatus in Sulzbach ecclesie; Nachtrag um 1700: Datum Bem.: Im Unterschied zur Urkunde vom 10. Aug. 1345 [s. U 818] wird hier nicht die Burgkapelle, sondern die Kirche zu Löwenstein von der Schenkung ausgenommen. Lit.: Rückert, Von der frommen Adelsstiftung S. 29 (dort "Sulzbach"); - zu den Patrozinien: Hoffmann, Kirchenheilige in Württemberg S. 118.