Kläger: Cornelius von Jerusalem, Kaufmann in Hamburg, als Kurator der Anna Dorothea Hennings, Dr. Johann Hennings und Paul Kohlblatt, Gutsbesitzer auf Schrevenborn bei Kiel, namens seines Sohnes Ägidius Kohlblatt, sämtlich als Erben des Ägidius Hennings, Kaufmann und schleswig-holsteinischer Agent in Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Johann Heinrich, Friedrich Christian und Johann Adolph Freiherren von Kielmannseck, Gutsbesitzer untzer anderem auf Quarnbek und Marutendorf bei Kiel (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis tertiae (im Prozessverlauf weitere circa 20 Appellationen eingelegt; nach Urteilsverkündung des Reichskammergerichtes gescheiterte Anträge der Kläger auf restitutio in integrum und Revision); Beweisführung aus Kaufmanns- und Hauptbüchern, Zitation eines Buchhalters und Eidesleistung in einem Streit um eine Forderung der Beklagten in Höhe von 50000 Reichstalern des Ägidius Hennings bei Johann Adolph von Kielmannseck, Kanzler des Herzogs von Gottorf und Vater der Beklagten