Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet den Streit zwischen Graf Reinhard zu Leiningen, Herr zu Westerburg, einer- und Adam Melbach andererseits um eine Gülte: Adam soll fortan nicht mehr als 5 Prozent als jährliche Gülte nehmen, welche aus der Bede von Sausenheim kommt, so wie es eine Verschreibung besagt, die der Pfalzgraf und Graf Reinhard ihm gegeben haben. Die früheren drei Verschreibungen von Graf Friedrich von Leiningen, Rudolf von Zeiskam (Zeisigkeim) und dem Pfalzgrafen sollen bei dem Letzteren hinterlegt werden, sodass Adam diese wiedererhalten kann, wenn er von Rudolf oder dessen Erben darauf angesprochen wird. Der Pfalzgraf verspricht Adam den Schirm in dieser Sache. 50 Gulden Gülte sollen Adam binnen acht Tagen zukommen. Adam hatte im Vorfeld eine Verschreibung über 400 Gulden Hauptgeld und 40 Gulden Gülte auf die Dörfer Sausenheim, Bissersheim und Heßheim präsentiert, die sein Vater (+) von Rudolf von Zeiskam gekauft hatte, wobei davon gemäß pfalzgräflichem Entscheid 25 Gulden Gülte nachgelassen worden waren. Graf Reinhard hatte allerdings darauf bestanden, dass sein Vater für die Verschreibung nur 200 Gulden Hauptgeld gegeben habe und auch nur die übliche Gülte von 5 Prozent, nämlich 10 Gulden, zu geben sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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