Graf Adolf VI. von Holstein-Pinneberg urkundet, dass er das Schloss Sachsenhagen für 1000 Bremer Mark, für die der verstorbene Ritter Statius von Münchhausen, ehemals Vogt der Herzöge von Sachsen-Lauenburg es ihm verpfändet hat, und für 500 Mark feinen Silbers, welche ihm von den Herzögen als Mitgift ihrer Schwester, seiner Gemahlin Helene von Sachsen-Lauenburg, verschrieben sind, zum Pfand besitzt. Er darf zu den Verwaltungskosten nichts hinzurechnen, Baukosten und Auslagen für Einlösung verpfändeter Güter des Schlosses sollen ihm erstattet werden. Zum Schloss gehörende Güter und Lehen, welche erledigt werden, sollen unter seiner Verwaltung stehn. Mitsiegler: Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg und seine Brüder Graf Gerhard II. von Holstein-Plön und Graf Heinrich I. von Holstein-Rendsburg, sowie seine Verwandten Graf Adolf V. von Holstein-Segeberg und Graf Johann II. von Holstein-Kiel. d.d. Lovenborg MCCXCVIIXVI kal. Martii in die beati valentini Martiris.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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