Graf Adolf VI. von Holstein-Pinneberg urkundet, dass er das Schloss Sachsenhagen für 1000 Bremer Mark, für die der verstorbene Ritter Statius von Münchhausen, ehemals Vogt der Herzöge von Sachsen-Lauenburg es ihm verpfändet hat, und für 500 Mark feinen Silbers, welche ihm von den Herzögen als Mitgift ihrer Schwester, seiner Gemahlin Helene von Sachsen-Lauenburg, verschrieben sind, zum Pfand besitzt. Er darf zu den Verwaltungskosten nichts hinzurechnen, Baukosten und Auslagen für Einlösung verpfändeter Güter des Schlosses sollen ihm erstattet werden. Zum Schloss gehörende Güter und Lehen, welche erledigt werden, sollen unter seiner Verwaltung stehn. Mitsiegler: Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg und seine Brüder Graf Gerhard II. von Holstein-Plön und Graf Heinrich I. von Holstein-Rendsburg, sowie seine Verwandten Graf Adolf V. von Holstein-Segeberg und Graf Johann II. von Holstein-Kiel. d.d. Lovenborg MCCXCVIIXVI kal. Martii in die beati valentini Martiris.
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Graf Adolf VI. von Holstein-Pinneberg urkundet, dass er das Schloss Sachsenhagen für 1000 Bremer Mark, für die der verstorbene Ritter Statius von Münchhausen, ehemals Vogt der Herzöge von Sachsen-Lauenburg es ihm verpfändet hat, und für 500 Mark feinen Silbers, welche ihm von den Herzögen als Mitgift ihrer Schwester, seiner Gemahlin Helene von Sachsen-Lauenburg, verschrieben sind, zum Pfand besitzt. Er darf zu den Verwaltungskosten nichts hinzurechnen, Baukosten und Auslagen für Einlösung verpfändeter Güter des Schlosses sollen ihm erstattet werden. Zum Schloss gehörende Güter und Lehen, welche erledigt werden, sollen unter seiner Verwaltung stehn. Mitsiegler: Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg und seine Brüder Graf Gerhard II. von Holstein-Plön und Graf Heinrich I. von Holstein-Rendsburg, sowie seine Verwandten Graf Adolf V. von Holstein-Segeberg und Graf Johann II. von Holstein-Kiel. d.d. Lovenborg MCCXCVIIXVI kal. Martii in die beati valentini Martiris.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 1041
17a
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1297
Enthält: Zwei Ausfertigungen, Pergament, mit den angehängten beschädigten sechs Siegeln, von den angehängten beschädigten Siegeln in Nr. 2 fehlt drei. drei Abschriften, eine lateinisch und zwei deutsch. zweite Ausfertigung.
Verzeichnung
1297 Februar 14 Lauenburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:05 MEZ