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Katharina, Äbtissin des Stiftes Essen, bekundet: Die Priester + Konrad vom Hof (de curia) und Konrad von Buren haben mit 10 Morgen Ackerland beim Dorf Brungelinchusen und der Hove Budelinc bei Gelsenkirchen (Gelsterkirken) - über deren Kauf handelt ausführlich eine Urkunde [vgl. Urkunde Nr. 401 von 1339 Juli 24] - den Michaelsaltar in der Stiftsk-irche zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil ausgestattet unter der Bedingung, dass den Altardienst nur ein wirkl-icher Priester versehen dürfte, die jeweilige Äbtissin die Kollation ausübe und die Ausstellerin ihre Zustimmung erteilt. Die Äbtissin stimmt nach Beratung mit dem Kapitel zu und löst die Hove durch die vorliegende Urkunde aus dem Stand eines Dienstmannenguts, überträgt den Altar dem Konrad und investiert ihn. Er oder der jeweilige Rektor des Altars soll jedoch die dort anfallenden Opferg-aben den in der Stiftskirche Diensttuenden präsentieren und ist in Disziplinarangelegenheiten (in correctione disciplinari et religione) und im Chordienst dem Dekan verantwortlich. - Zeugen: Margareta von der Mark, Schwester der Auss-tellerin, Jutta von Büren (Buren), Stiftsdamen zu Essen, Wenemar von Hamme, Everhard von Bechem, Kanoniker zu Essen, Winand gen. Hase, gen. Asschebruch von Dorenborg, Richter der Äbtissin. - Es siegelt die Ausstellerin. Datum a.d. 1339, feria tertia post assumptionem beate Marie virginis in Essendia in camenata nostra.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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