Katharina, Äbtissin des Stiftes Essen, bekundet: Die Priester +
Konrad vom Hof (de curia) und Konrad von Buren haben mit 10 Morgen Ackerland
beim Dorf Brungelinchusen und der Hove Budelinc bei Gelsenkirchen
(Gelsterkirken) - über deren Kauf handelt ausführlich eine Urkunde [vgl.
Urkunde Nr. 401 von 1339 Juli 24] - den Michaelsaltar in der Stiftsk-irche
zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil ausgestattet unter der Bedingung, dass
den Altardienst nur ein wirkl-icher Priester versehen dürfte, die jeweilige
Äbtissin die Kollation ausübe und die Ausstellerin ihre Zustimmung erteilt.
Die Äbtissin stimmt nach Beratung mit dem Kapitel zu und löst die Hove durch
die vorliegende Urkunde aus dem Stand eines Dienstmannenguts, überträgt den
Altar dem Konrad und investiert ihn. Er oder der jeweilige Rektor des Altars
soll jedoch die dort anfallenden Opferg-aben den in der Stiftskirche
Diensttuenden präsentieren und ist in Disziplinarangelegenheiten (in
correctione disciplinari et religione) und im Chordienst dem Dekan
verantwortlich. - Zeugen: Margareta von der Mark, Schwester der
Auss-tellerin, Jutta von Büren (Buren), Stiftsdamen zu Essen, Wenemar von
Hamme, Everhard von Bechem, Kanoniker zu Essen, Winand gen. Hase, gen.
Asschebruch von Dorenborg, Richter der Äbtissin. - Es siegelt die
Ausstellerin. Datum a.d. 1339, feria tertia post assumptionem beate Marie
virginis in Essendia in camenata nostra.