Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen sendet dem Schösser des Amtes Bautzen das Beschwerdeschreiben des Friedrich von Rindfleisch über Hieronymus Ruprecht aus Bautzen. Er befiehlt ihm, die Rupprecht auferlegte Strafe durchzuführen und ihm bei Androhung einer noch höheren Strafe aufzuerlegen, sich aller weiteren Tätigkeit und der Abfuhr des Holzes zu enthalten.